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Neben der Bebauung mit traditionellen Einfamilienhäusern und Reihenhäusern, besteht auch die Möglichkeit einer Nachbarschaftsbebauung. Die Vorteile der Nachbarschaftsbebauung sind:
Erhaltung der individuellen Baufreiheit
Jeder Bauherr kann sein Haus individuell planen lassen - durch die Koordination innerhalb der Architektenschaft ergeben sich jedoch Rationalisierungs - und Organisationsvorteile die sich in günstigeren Kosten für den Bauherrn niederschlagen.
Abstimmung bereits in der Planungsphase mit der Nachbarbebauung, dadurch gibt es keine späteren bösen Überraschungen mehr.
Durch die Wohngruppenbildung werden Winddüsen zwischen den Häusern vermieden - der Vorteil: das kleinräumige Klima im Garten wird verbessert, die Nutzungszeit im Garten wird trotz rauhem Albklima verlängert.
Der öffentliche Strassenbereich kann gestalterisch mit den privaten Nutzungen verknüpft werden - somit sind sowohl soziale Kontaktmöglichkeiten (die Bank vor dem Haus, dicht an der Wohnstrasse) wie auch Abschirmung zum Privaten hin möglich.
Durch die nachbarschaftliche Abstimmung gibt es Möglichkeiten der Bepflanzung die - bei Wahrung der Privatheit - die Wohngegend zum Landschaftserlebnis steigern.
WERFT, im September 2000
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